Der Unterschied zwischen einem freien Träger und städtischen oder kirchlichen Einrichtungen ist, dass der Betrieb der Einrichtungen oftmals durch engagierte Erziehungsberechtigten oder motivierte Akteure gewährleistet wird. Hier spielen natürlich auch die selbstgewählte Überzeugung und eine eigene Konzeption eine Rolle, die nicht durch ein vorgegebenes Wertesystem einer Institution oder zum Beispiel einer Glaubensrichtung vorgegeben wird.
Unser Wertesystem und unser Bestreben führen wir bei unseren Trägerleitsätzen auf. Unsere fünf verschiedenen Einrichtungen haben jeweils ein individuelles Konzept und unterschiedliche Angebote, die Sie sich gerne anschauen und durchlesen können. Hier haben Sie eine Übersicht unserer Einrichtungen.
Ein freier Träger zu sein, bedeutet nicht immer „frei zu sein“ – d.h., damit unser Unternehmen seine Leistung in vollen Umfang (die Leistungen der Kinderbetreuung, die pädagogischen Fachkräfte und der Organisationsbereich) aufbringen kann, bedarf es einer breit aufgestellten Finanzierung durch: öffentliche Gelder der Gemeinden, Sponsoren, Spenden und den von den Erziehungsberechtigten geleisteten Betreuungsbeiträgen.
Dieses Finanzierungspaket ist von Gemeinde zu Gemeinde, von Trägerschaft zu Trägerschaft immer individuell und umfasst zudem sehr unterschiedliche Fördermaßnahmen. In Baden-Württemberg entscheiden die Kommunen allein über die obige Regelung und gestalten diese aus.

Stand: 15.08.2024